Energieausweis Steiermark
Allgemeine Informationen Der Energieausweis
 

Der Energieausweis

Mit dem Energieausweis sind Sie zukünftig in der Lage, den Energieverbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung im Vorhinein zu bewerten und zu vergleichen, wobei zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden unterschieden wird. Das Berechnungsverfahren für die Ermittlung des Energiebedarfs eines Gebäudes oder einer Wohnung wurde komplett neu überarbeitet und standardisiert, um objektive Vergleiche zu ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Energieausweis für Gebäude?

Der Energieausweis ist eine Urkunde, der Inhalt und die Form sind genormt. Bei Elektrogeräten sind Energieklassen seit langem bekannt und vorgeschrieben. Diese Kennzeichnung informiert Sie beim Vergleich verschiedener Elektroprodukte rasch und übersichtlich über den zu erwartenden Energieverbrauch. Diese einfache Vergleichsmöglichkeit war bei Gebäuden bislang nicht vorhanden. Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch waren vor Einzug in ein Haus oder eine Wohnung bislang nicht erhältlich. Genau hier hilft der Energieausweis für Gebäude.

Was sagt der Energieausweis für Gebäude aus?

Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität von neuen oder bestehenden Gebäuden. Dabei werden Gebäudehülle, die Heizungsanlage, die Lüftung, die Warmwasserbereitung, Energiegewinne durch Sonneneinstrahlung, Geräte und Personen, sowie der eingesetzte Energieträger berücksichtigt. Diese ist vergleichbar mit dem Normverbrauch bei Autos.

Worin liegt der Nutzen des Energieausweises?

  • Der Energieausweis zeigt anschaulich die thermische Qualität eines Gebäudes und gibt damit Hinweise auf die zu erwartenden Energiekosten.
  • Der Energieausweis erlaubt rasche und einfache Vergleichbarkeit unterschiedlicher Gebäude im Hinblick auf ihre energetische Qualität.
  • Der Energieausweis enthält wertvolle Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden.
  • Im Energieausweis finden Sie eine kompakte Zusammenstellung jener Gebäudedaten, deren Kenntnis für Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.
  • Der Energieausweis gibt Rechtssicherheit bei Verkauf und Vermietung von Häusern und Wohnungen.

Wann benötigt man einen Energieausweis für ein Gebäude?

Einen Energieausweis müssen Sie als Eigentümer vorlegen:

  • laut Baugesetz bei allen Neubauten sowie bei umfassender Sanierung von Gebäuden.
  • laut Energieausweisvorlagegesetz bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden oder Wohnungen.

Der Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.

Welche Information findet man im Energieausweis?

Auf der ersten Seite des Energieausweises wird der Kennwert für den Heizwärmebedarf in der jeweiligen Energieklasse ausgewiesen. Dieser Wert wird mit den Klimadaten eines mittleren Klimastandortes von ganz Österreich ermittelt. Auf den Seiten 1 und 2 des Energieausweises stehen die Berechnungsergebnisse. Auf den weiteren Seiten sind die Berechnungsgrundlagen und die Baubeschreibung dargestellt.

Was bedeutet die farbige Skala am Energieausweis für Gebäude?

Herzstück des Energieausweises ist die farbige Skala auf Seite 1 desselben. Sie zeigt, in welcher Energieklasse Ihr Gebäude liegt. Die Skala reicht von Energieklasse A++ bis zur Energieklasse G. Dabei bedeuten A++ beste thermische Qualität und G sehr schlechte thermische Qualität (Stand September 2008).